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Welche Versicherungen für einen vermieteten Raum in der Schweiz?
22. September 2026
Gut zu wissen: Dieser Artikel dient nur der Information. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Was gedeckt ist, hängt von Ihrem Vertrag, Ihrer Versicherung und Ihrer Situation ab. Nur Ihre Versicherung kann Ihnen für Ihren Fall eine Antwort geben. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Wird ein Keller, eine Garage oder eine Werkstatt vermietet, fragen sich zwei Personen: «Und wenn etwas passiert?» Der Vermieter denkt an seine Haftung und an das Gebäude. Der Mieter denkt an seine Sachen und an das, was er beschädigen könnte. Jeder hat seine eigenen Versicherungen. Keine davon deckt «die Vermietung» als Ganzes.
Wir beginnen mit den zwei Verträgen, die immer wieder vorkommen: der Privathaftpflicht und der Hausratversicherung. Danach gehen wir die Frage aus Sicht des Vermieters durch. Zum Schluss kommt die Sicht des Mieters.
Zwei Verträge, die man nicht verwechseln sollte
Die Privathaftpflichtversicherung und die Hausratversicherung werden oft zusammen verkauft. Trotzdem haben sie ganz verschiedene Aufgaben.
| Privathaftpflichtversicherung | Hausratversicherung | |
|---|---|---|
| Sie schützt | andere, wenn Sie ihnen einen Schaden zufügen | Ihre eigenen Sachen |
| Beispiel | Sie zerbrechen die Brille einer Freundin | Ihr Velo wird aus Ihrem Keller gestohlen |
| Sie deckt nicht | Ihre eigenen Schäden und die Ihres Haushalts | Schäden, die Sie anderen zufügen |
Deckt die Haftpflicht eine andere Person, die sich verletzt?
Ja. Das ist sogar ihre Hauptaufgabe, und das überrascht oft. Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür aufkommen. Die Haftpflicht bezahlt diese Kosten an Ihrer Stelle.1
Die Haftpflicht schützt also nicht Sie selbst. Sie bezahlt, was Sie einer anderen Person schulden. Dazu gehören deren Verletzungen, Schäden an ihren Sachen und die Verluste, die daraus entstehen. Ein typisches Beispiel: Sie fahren mit dem Velo einen Fussgänger an.1
Dafür braucht es aber zwei Bedingungen:
- Der Schaden betrifft eine andere Person. Ihre eigenen Verletzungen und die Ihres Haushalts fallen nicht unter Ihre Haftpflicht. Für Verletzungen ist die Unfallversicherung zuständig.1
- Sie sind verantwortlich. Ein Unfall bei Ihnen reicht nicht. Stolpert Ihr Mieter über seine eigenen Kartons, schuldet ihm niemand Schadenersatz. Für seine Behandlung ist seine Unfallversicherung zuständig: die seines Arbeitgebers, oder seine Krankenkasse, wenn er nicht angestellt ist.2 Stürzt er dagegen auf einer Stufe, von der Sie wussten, dass sie kaputt ist, kann Ihre Haftung im Spiel sein. Dann ist Ihre Haftpflicht betroffen.
Die Haftpflicht wehrt auch ungerechtfertigte Forderungen ab.1 Verlangt jemand Geld für einen Schaden, für den Sie nicht verantwortlich sind, kümmert sich Ihre Versicherung darum.
Warum die Vermietung eines Raums eine Frage an Ihre Haftpflicht ist
Die Privathaftpflicht deckt keine Schäden aus einer beruflichen Tätigkeit.1, 4 Die Garage an einen Nachbarn zu vermieten, bleibt in der Regel eine private Angelegenheit. Wie sie das einstuft, entscheidet aber Ihre Versicherung. Manche Verträge können allerdings eine berufliche Nebentätigkeit einschliessen.4 Das ist also die erste Frage an Ihre Versicherung.
Ein weiterer wichtiger Ausschluss: vorhersehbare Schäden.1 Eine lose Stufe, eine kaputte Lampe oder eine zuschlagende Tür sind bekannte Mängel. Beheben Sie sie, bevor Sie die Schlüssel übergeben.
Die Hausratversicherung: jedem seine Sachen
Die Hausratversicherung deckt die Sachen Ihres Haushalts: Möbel, Kleider, Ausrüstung. Sie leistet namentlich bei Feuer, Naturereignissen, Wasserschäden oder Einbruchdiebstahl.1 Einer Drittperson bezahlt sie nichts.
In der Praxis ist die Hausratversicherung des Vermieters für seine eigenen Sachen gedacht. Die des Mieters ist für dessen Sachen gedacht. Was in einem gemieteten Keller lagert, hängt also zuerst vom Vertrag der Person ab, der es gehört. Es bleibt zu prüfen, ob dieser Vertrag die Sachen auch ausserhalb der Wohnung deckt.
Wo Sie anfangen, je nach Situation
Diese Tabelle sagt nicht, wer bezahlt. Das hängt von den Verträgen und den Umständen ab. Sie zeigt nur, bei welchem Vertrag Sie zuerst nachfragen.
| Was passiert | Zuerst nachfragen bei |
|---|---|
| Der Mieter stolpert über seine eigenen Sachen | seiner Unfallversicherung |
| Der Mieter stürzt wegen eines Mangels im Raum | der Haftpflicht des Vermieters, und für die Behandlung bei der Unfallversicherung der verletzten Person |
| Eine eingelagerte Tiefkühltruhe leckt und beschädigt die Wand | der Haftpflicht des Mieters |
| Eindringendes Wasser lässt die Kartons des Mieters schimmeln | der Hausratversicherung des Mieters |
| Der Keller wird aufgebrochen und Material gestohlen | der Hausratversicherung jeder bestohlenen Person |
| Ein Brand beschädigt das Gebäude | der Gebäudeversicherung |
| Ein Auto zerkratzt das Auto auf dem Nachbarparkplatz | der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die von der Privathaftpflicht getrennt ist |
Für Vermieter: Sie bieten Ihren Raum an
Ihr Ziel: ohne böse Überraschung vermieten und einen Raum in gutem Zustand übergeben.
1. Prüfen Sie, ob Sie vermieten dürfen
Sind Sie selbst Mieterin oder Mieter der Wohnung? Fragen Sie zuerst bei Ihrer Verwaltung nach. Eine Untermiete muss dem Vermieter der Wohnung gemeldet werden. Er kann sie in bestimmten Fällen ablehnen. Ein genanntes Beispiel: ein Zimmer, das in einem ruhigen Haus als Proberaum vermietet wird.3 Im Stockwerkeigentum erkundigen Sie sich bei der Verwaltung nach dem Reglement des Hauses.
2. Stellen Sie Ihrer Haftpflichtversicherung zwei Fragen
- «Ich vermiete [meine Garage / meinen Keller / meine Werkstatt] gegen eine monatliche Miete an eine Privatperson. Ist das weiterhin durch meine Privathaftpflicht gedeckt? Muss ich Ihnen das melden?»
- «Was passiert, wenn sich der Mieter oder eine ihm nahestehende Person verletzt und meine Haftung dabei im Spiel ist?»
3. Denken Sie an Ihre Sachen und an das Gebäude
Lassen Sie Gegenstände im Raum, etwa ein Velo oder Werkzeug? Fragen Sie Ihre Hausratversicherung, ob der Zugang einer Drittperson etwas ändert. Für das Gebäude wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder an die Verwaltung des Stockwerkeigentums. In den meisten Kantonen ist für die Gebäudeversicherung eine kantonale Anstalt zuständig (zum Beispiel GVZ, AGV oder ECA).5
4. Beheben Sie, was vorhersehbar ist
Beheben Sie vor der Schlüsselübergabe die bekannten Mängel: Beleuchtung, Stufen, Schloss, Feuchtigkeit. Was Sie nicht beheben können, melden Sie schriftlich. Machen Sie datierte Fotos. Sie zeigen den Zustand zu Beginn.
5. Fragen Sie den Mieter, welche Versicherungen er hat
Sie können den Mieter fragen, ob er eine Privathaftpflicht und eine Hausratversicherung hat. Sie können das auch zur Bedingung machen. Die Privathaftpflicht wird übrigens oft verlangt, wenn man eine Wohnung mietet.1
Für Mieter: Sie mieten den Raum einer anderen Person
Ihr Ziel: Ihre Sachen schützen und gedeckt sein, wenn Sie etwas beschädigen.
1. Sind Ihre Sachen auch ausserhalb Ihrer Wohnung versichert?
Das ist die wichtigste Frage. Ihre Sachen sind an einer anderen Adresse, in einem Raum, der nicht Ihnen gehört. Manchmal haben auch andere Personen Zugang. Fragen Sie Ihre Hausratversicherung:
- «Sind meine Sachen gedeckt, wenn sie in einem Keller oder einer Garage lagern, die ich von einer Privatperson miete? Bis zu welchem Betrag?»
- «Bin ich bei Diebstahl gedeckt, wenn der Raum geteilt wird oder der Vermieter einen Schlüssel hat?»
- «Sind Wasserschäden und Feuchtigkeit in einem solchen Raum gedeckt?»
Erstellen Sie eine Liste Ihrer wichtigen Gegenstände, mit Fotos und Wert. Sie hilft Ihnen bei der Versicherung und bei der Vereinbarung mit dem Vermieter.
2. Wenn Sie einen Schaden verursachen
Ein Gerät, das leckt, ein Möbel, das eine Tür zerkratzt, ein missglücktes Manöver: Dafür ist Ihre Haftpflicht da. Fragen Sie nach, ob sie Schäden an einem Raum deckt, den Sie von einer Privatperson mieten. Also nicht nur Schäden an Ihrer Wohnung. Für einen Parkplatz hat Ihr Fahrzeug eine eigene Haftpflichtversicherung, getrennt von der Privathaftpflicht.1
3. Wenn Sie sich verletzen
Für Ihre Behandlung ist Ihre Unfallversicherung zuständig. Das ist die Ihres Arbeitgebers, oder Ihre Krankenkasse, wenn Sie nicht angestellt sind.2 Die Haftpflicht des Vermieters kommt nur ins Spiel, wenn er verantwortlich ist.
4. Halten Sie sich an die vereinbarte Nutzung
Benzin lagern, eine Maschine laufen lassen oder einen Lagerraum in eine Werkstatt verwandeln: Das verändert die Risiken. Das gilt für Sie wie für den Vermieter. Halten Sie sich an die Nutzung, die im Inserat steht. Fragen Sie, bevor Sie etwas ändern.
Was Sie zu zweit regeln: die schriftliche Vereinbarung
Die Antworten der Versicherungen nützen nur, wenn sie in einer schriftlichen Vereinbarung stehen. Ein einfaches Dokument, von beiden Seiten unterschrieben, genügt. Die Schriftform wird empfohlen, auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist.3 Die Vereinbarung sollte Folgendes festhalten:
- die Parteien, den Raum, den Preis, die Dauer und die Kündigungsfrist;
- die erlaubten und die verbotenen Nutzungen;
- die Liste dessen, was eingelagert wird;
- den Zugang: wie viele Schlüssel, wer sie hat, zu welchen Zeiten;
- die Versicherungen beider Seiten, wenn Sie sie zur Bedingung gemacht haben;
- den Zustand des Raums, mit datierten Fotos bei Beginn und Ende;
- wer wen bei einem Problem informiert, und wie.
So läuft es auf SpareSpot
SpareSpot ist eine Schweizer Plattform für die Vermietung von Räumen unter Privatpersonen, verfügbar in vier Sprachen. Sie bringt Menschen zusammen. Versicherungen bietet sie keine an. Die Punkte oben regeln Sie also selbst, mit Ihren Versicherungen und der anderen Seite.
- Ein Inserat zu veröffentlichen ist gratis, ohne Kommission.
- Der Austausch läuft über die integrierte Nachrichtenfunktion. Jede Seite kann vorher ihre Fragen stellen: Nutzung, Inhalt, Versicherungen.
- Die genaue Adresse bleibt privat, bis der Vermieter eine Anfrage annimmt.
- Die Bezahlung erfolgt direkt zwischen den beiden Parteien.
- Der Nachrichtenverlauf hält fest, was vereinbart wurde.
Sie haben einen Raum? Veröffentlichen Sie ihn über die Seite für Vermieter. Sie suchen Platz? Schauen Sie sich die Inserate für Möbellager an, zum Beispiel in Zürich oder Bern. Lesen Sie auch unseren Ratgeber, wie Sie einen Lagerraum bei Privatpersonen mieten.
Häufige Fragen
Braucht es eine spezielle Versicherung, um den eigenen Keller oder die Garage zu vermieten?
Nicht unbedingt. Das hängt ganz von Ihren bestehenden Verträgen ab. Die Kernfrage: Gilt die Vermietung für Ihre Privathaftpflicht weiterhin als Teil Ihres Privatlebens? Das kann Ihnen nur Ihre Versicherung beantworten.
Bezahlt meine Haftpflicht, wenn sich mein Mieter in meiner Garage verletzt?
Nur wenn Sie verantwortlich sind, zum Beispiel wegen eines Mangels im Raum. Ist niemand verantwortlich, ist für seine Behandlung seine eigene Unfallversicherung zuständig.
Deckt meine Hausratversicherung die Sachen meines Mieters?
Die Hausratversicherung ist für die Sachen Ihres Haushalts gedacht. Die Sachen des Mieters hängen von seinem eigenen Vertrag ab. Es liegt an ihm zu prüfen, ob sie ausserhalb seiner Wohnung gedeckt sind.
Ich bin selbst Mieter der Wohnung. Darf ich den Keller vermieten?
Fragen Sie zuerst Ihre Verwaltung, ob Ihr Mietvertrag das erlaubt und zu welchen Bedingungen. Stellen Sie danach Ihrer Versicherung Ihre Fragen zur Haftpflicht und zum Hausrat.
Versichert SpareSpot die Vermietungen?
Nein. SpareSpot bringt Vermieter und Mieter zusammen. Die Plattform bietet keine Versicherung an und mischt sich nicht in die Beziehung zwischen den beiden Parteien ein.
Quellen
Seiten abgerufen im September 2026. Sie geben allgemeine Informationen. Sie ersetzen nicht Ihre eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
- ch.ch, das offizielle Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden: Privathaftpflichtversicherung. Was die Privathaftpflicht deckt, ihre Ausschlüsse, der Unterschied zur Hausratversicherung.
- ch.ch: Unfallversicherung. Wer gegen Unfälle versichert ist, über den Arbeitgeber oder die Krankenkasse.
- ch.ch: Mietvertrag und Pachtvertrag. Der Mietvertrag und die Untermiete.
- Schweizerischer Versicherungsverband (SVV): Unverbindliche Musterbedingungen, Haftpflichtversicherung. Was die Privathaftpflicht deckt, und der Fall der beruflichen Tätigkeit.
- Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG): Liste der kantonalen Gebäudeversicherungen. Die Kantone, in denen die Gebäudeversicherung bei einer öffentlichen Anstalt liegt.
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